Vermehretes Auftreten von Geflügelpest

Informaion zur Geflügelpest

Geflügelpest Risiko verringern Marktgemeinde Rastenfeld

Aus gegebenen Anlass und durch vermehrtes Auftreten von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in ganz Europa wird auf die neue Novelle der Geflügelpest-Verordnung (BGBl 2007/309) verwiesen.

Folgende Pflichten gelten derzeit für Tierhalterinnen und Tierhalter in der Region (Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko):

  • Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Was tun bei tot aufgefundenen Wasser- oder Greifvögeln?

  • Wer soll melden? -  jede, jeder
  • Wann? - unverzüglich
  • Wem? - der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierärztin, Amtstierarzt)
  • Was soll gemeldet werden? - Bitte immer die Koordinaten des Fundortes der zuständigen Behörde weitergeben.
  • Was tun? - Die Vögel sollen nicht bewegt werden.  Immer in Absprache mit der zuständigen Amtstierärztin / dem zuständigen Amtstierarzt. 

Kontakte aller Amtstierärztinnen und Amtstierärzte

Dienststellen der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle

Was tun bei sinkender Legeleistung oder erhöhter Sterblichkeit? 

  • Ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) sind bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat zu melden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
  • Seuchenverdacht ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde / der zuständigen Amtstierärztin, dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.

Wie kann ich meine Tiere schützen?  

  • Durch die Umsetzung sämtlicher Biosicherheitsmaßnahmen, wie die Einhaltung der Hygiene, die Vermeidung von Kontakt zu Wildvögeln, die Fütterung und Tränkung im Stall und 
  • die getrennte Haltung von Wassergeflügel und Hühnern.

Meldepflicht der Geflügelhaltung: 

  • Tierhalterinnen und Tierhalter von Geflügel sind durch die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 verpflichtet, die Haltung von Geflügel – sofern dies nicht bereits geschehen ist - bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. 
  • Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

Vielen Dank für die Unterstützung und Mithilfe zur Eindämmmung der Geflügelpest.

Verordnungstext

HPAI Risikogebiete

Formular Meldung - Tierhaltung


Weitere Informationen:
Homepage Land Niederösterreich - Geflügelpest

07.12.2023