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Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Die Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Hier gehts zum Formular:https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf
Richtlinien: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf
Erläuterungen: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.14.10.2024docx_(003).pdf
23.10.2024
Text und Bilder aus: https://www.sankt-leonhard.at
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