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Heizkostenzuschuss 2024/2025 Land Niederösterreich
Die Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Die Einkommenshöchstgrenzen Brutto für den Bezug des NÖ Heizkostenzuschusses und der NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss entnehmen Sie den Erläuterungen weiter unten als Download.
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie unten als Download.
Antragsformular
Erläuterungen
Richtlinien
21.10.2024
Text und Bilder aus: https://www.rastenfeld.gv.at
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