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Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zwischen 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 zu beantragen und zu prüfen.Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Voraussetzungen:
Als Voraussetzung für den NÖ Heizkostenzuschuss gilt u.a., dass seit mindestens sechs Monaten vor Antragstellung der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet sein muss und die monatlichen Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagensatz nicht überschreiten. Auch BezieherInnen einer Mindestpension oder von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben Anspruch darauf. Der Zuschuss beträgt einmalig 150,- Euro.
Von der Förderung ausgenommen:
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unterfolgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Antragsformular NÖ-Heizkostenzuschuss 2024/25
Neue Entlastung für die Heizperiode 2024/25 in Form des NÖ Wohnbonus, welcher ebenfalls ab 21. Oktober 2024 (bis spätestens 15. Dezember 2024) online auf der Webseite des Landes Niederösterreich zu beantragen ist.
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19.10.2024
Text und Bilder aus: https://www.poella.at
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