Hochwasser: Was tun bei Wasserschäden?

Hochwasser

Hier finden Sie wichtige Informationen und Ansprechstellen zur Schadensmeldung bzw. zur Sanierung von Wasserschäden. 


Katastrophenschäden / Schadenskommission

  • Für den Fall, dass Ihre Versicherung den entstandenen Schaden nicht oder nicht zur Gänze abdeckt, ist die Gemeinde für die Abwicklung von Schadensmeldungen zuständig. Schadensmeldungen können ab sofort an die Gemeinde telefonisch (+4327166326) oder schriftlich (gemeinde@gfoehl.gv.at) unter folgenden Angaben gemeldet werden:
    • Name und Anschrift des Geschädigten sowie Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer)
    • Grundstücksnummer sowie Katastralgemeinde
    • Was wurde beschädigt? Genaue Beschreibung über Gebäude, Weganlage, landwirtschaftliche Flächen etc.
    • Fotodokumentation über die Schäden
  • Trockenlegungs- bzw. Aufräumarbeiten können/sollen nach entsprechender Fotodokumentation durchgeführt werden, um weitere Gebäudeschäden hintanzuhalten.
  • Weitere Informationen finden Sie auch unter der NÖ Katastrophenbeihilfe.

Hochwasserberatung der eNu

Die Energie- und Umweltagentur des Landes steht Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zur Verfügung und unterstützt mit umfangreichem Inforamtionsmaterial.


1. Website der Energieberatung

Auf der Website www.energie-noe.at/wasserschaden sind die wichtigsten Informationen für Betroffene zusammengefasst. Unter anderem findet man auf dieser Website Details zu:

  • Förderungen und Unterstützungen
  • Korrekte Schadensmeldungen
  • Kontrolle Trinkwasserbrunnen
  • Schadensbegrenzung in Gebäuden
  • Überprüfung der Haustechnik
  • Auswahl von Fachfirmen


2. Hotline der Energieberatung

Unter der Hotline +43 2742 221 44 erhalten Betroffene von Expertinnen und Experten direkte und persönliche Beratung.


3. Infoabende für Bürgerinnen und Bürger

Im Rahmen von Informationsabenden stehen Expertinnen und Experten für Fragen zur Verfügung und unterstützen mit Informationen:

  • 14.10.2024 - 19 Uhr, Stift Melk, Kolomanisaal, Abt-Berthold-Dietmayr-Straße 1, 3990 Melk
  • 22.10.2024 - 18 Uhr, St. Pölten, Gemeinderatssitzungssaal, Magistrat, Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten
  • 28.10.2024 - 18 Uhr, Zwettl, Sparkassensaal, Sparkassenplatz 4, 3910 Zwettl

Eine aktuelle Übersicht aller Termine finden Sie auf www.enu.at/termine-hochwasser


4. Versorgung von Desinfektionsmitteln für Brunnendesinfektion

Die Abteilung WA2 im Amt der Landesregierung stellt für vom Hochwasser betroffene Haushalte die für eine einmalige Brunnendesinfektion notwendigen Chemikalien kostenlos zur Verfügung (ca. 10%iges Natriumhypochlorit, 12%iges Wasserstoffperoxid).

Zur Feststellung des Bedarfs ist ein Eintrag in die Anmeldeliste bei der Gemeinde notwendig. Die Aktion gilt ausschließlich für Brunnen von Haushalten, die nicht an die öffentliche Wasserleitung angeschlossen sind und deren Brunnen die einzige Trinkwasserversorgung des Wohnobjektes darstellt. Brunnen für Nutzwasserzwecke finden keine Berücksichtigung. 


5. Infoblätter

Infoblatt_Gebäude-Sanierung_für_Hochwasserbetroffene.pdf herunterladen (0.17 MB)

Infoblatt_Heizungsanlagen_für_Hochwasserbetroffene.pdf herunterladen (0.33 MB)

Infoblatt_PV-Anlagen_für_Hochwasserbetroffene.pdf herunterladen (0.19 MB)

Infoblatt_Trinkwasserbrunnen_nach_Hochwasser.pdf herunterladen (0.26 MB)

Quelle: Energie- und Umweltagentur des Landes


UPDATE: 20.09.2024 - 09:00 Uhr

Pelletslagerungen in Kellern, Wassereintritt und Quellvorgänge

Der Landesführungsstab weißt auf folgende, generelle Vorgehensweise bezüglich aktueller Gegebenheiten rund um Pelletslagerungen in Kellern hin:

  • Pelletslagerungen in Kellern bzw. beengten Räumen können in Verbindung mit Wassereintritt durch Quellvorgänge zu einer Gefahr für die Standfestigkeit eines Gebäudes werden. 
  • Durch Vernässungsvorgänge wird auch eine maschinelle Absaugung erschwert.
  • Betroffene sollen sich, wenn eine Gefahr durch Pellets vermutet wird, an die örtliche Einsatzleitung wenden.
  • Anschließend ist unbedingt eine Prüfung durch die Baubehörde (Gemeinde) durchzuführen und gegebenenfalls eine Räumung der Lagerungen anzuordnen.

Quelle: Amt der Landesregierung, Gruppe Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheitsrecht (GS4)


UPDATE: 19.09.2024 - 12:00 Uhr

Der Zivilschutzverband informiert

  • Schadensabwicklung und Nachbarschaftshilfe
    • Wohin soll man sich im Schadensfall wenden?
    • Wie kann man selbst aktiv helfen?
    • Wie kann man finanzielle Hilfe leisten?
    • Haben freiwillige Helfer eine Dienstfreistellung?

Infoblatt_Schadensabwicklung und Nachbarschaftshilfe_NÖZSV.pdf

  • Keller auspumpen?!
    • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen, wenn kein Wasser mehr nachläuft. Andernfalls können Mauerwerksfugen ausgespült und sandige Untergründe destabilisiert werden, was zu schwer reparierbaren Gebäudeschäden führen kann.
    • Aufgrund der stark steigenden Grundwasserspiegel kann ein zu frühes Auspumpen zu großen Schäden am Gebäude führen, da der Wasserdruck im Erdreich das Fundament und die Wände gefährden kann.
    • Ist der Keller von Grundwassereintritt betroffen ist die Gefahr ebenso gegeben. Zusätzlich ist in diesem Fall das Auspumpen verschwendete Energie, da das Wasser und Sedimente sofort wieder nachströmen!

Infoblatt_Keller auspumpen_NÖZSV.pdf

Quelle: NÖZSV



10.10.2024