AKTUELL: Waldfonds Maßnahme 3 - Abgeltung des Wertverlustes für Borkenkäferschäden auch für 2020 möglich:
Der Abgeltungszeitraum für die Schadensbemessung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust (M3 Waldfonds) wurde auf das Jahr 2020 erweitert. Zudem wurde die Frist für die Antragstellung bis 1. Juli 2022 verlängert. Durch den neuen Abgeltungszeitraum von 2018 bis 2020 hat sich die Anzahl an Katastralgemeinden mit einem Mindestschadanteil von 3 % der Gesamtwaldfläche in Niederösterreich um 267 auf nunmehr 865 Katastralgemeinden erhöht. Es ist nun möglich auch in den neu hinzugekommenen Katastralgemeinden einen Antrag auf Abgeltung des Wertverlustes für Borkenkäferschäden (M3 Waldfonds) zu stellen.
Die Entschädigung beträgt pauschal 3.500 €/ha Schadfläche und die Förderuntergrenze beträgt 1.000 € (ca. 0,30 ha) wobei einzelne Teilflächen ab 0,10 ha möglich sind. Die neue Liste an betroffenen Katastralgemeinden sowie sämtliche Infos zur Antragstellung inklusive eines Ausfüllhilfevideos finden Sie unter folgendem Link:
Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) wird eine automatische Aufrollung der bisher ab-gewickelten Anträge durchführen. Dies bedeutet:
A: Sie habe noch keinen Antrag gestellt? Stellen Sie einen Antrag für alle im Zeitraum von 2018 bis 2020 geschädigten Grundstücke bis spätestens 1. Juli 2022.
B: Sie haben bereits einen Antrag für alle in den Jahren 2018 bis 2019 geschädigten Flächen gestellt? --> Stellen Sie bis spätestens 1. Juli 2022 einen neuen Antrag nur für die neu dazugekommenen Flächen. Dieser wird automatisch mit dem bereits gestellten Antrag zusammengeführt und geprüft.
C: Sie haben bereits einen Antrag für alle in den Jahren 2018 bis 2020 geschädigten Flächen gestellt? --> KEINE neue Antragsstellung notwendig. Ihr Antrag wird automatisch neu aufgerollt und Sie bekommen das Jahr 2020 mitentschädigt (auch wenn bereits ausbezahlt wurde)!
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die AMA (https://www.eama.at/). Sie benötigen somit Betriebsnummer und einen eAMA-Zugang. Sollte keine Betriebsnummer bzw. kein eAMA-Zugang vorhanden sein oder Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich an die Forstberater DI Maximilian Engelhardt und DI Manuel Rakos.
BBK Krems: DI Maximilian Engelhardt unter 05 0259 24315.
Für telefonische Anfragen steht Ihnen auch DI Manuel Rakos unter 0664/60259-24104 zur Verfügung.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
ALLGEMEIN
Das entwickelte Förderpaket des Waldfonds besteht insgesamt aus 10 unterschiedlichen Maßnahmen. Folgende Maßnahmen sind für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Österreich bedeutend:
- Maßnahme M1 Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen (Aufforstung inkl. Kulturpflege, Zäune, technische Begleitmaßnahmen, usw.)
- Maßnahme M2 Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung von klimafitten Wäldern (Aufforstung inkl. Kulturpflege, Zäune, Dickungspflege bis 10m Mittelhöhe, Durchforstungen bis 20m Mittelhöhe, Einleitung der Naturverjüngung mittels Seilkran, usw.)
- Maßnahme M3 Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachten Wertverlust
- Maßnahme M4 Errichtung von Nass-und Trockenlager für Schadholz
- Maßnahme M5 Mechanische Entrindung und andere Forstschutzmaßnahmen (Entrindungen, Fangbäume legen, Hacken und Mulchen von bruttauglichem Material, usw.)
Informationen zur Antragsstellung
Die Antragsstellung der Förderungen des Waldfondgesetzes erfolgt ausschließlich online. Die Förderungen können bis spätestens 31. Jänner 2023 beantragt werden. Der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahme beträgt maximal 18 Monate, muss aber spätestens bis 31. Juli 2024 abgeschlossen sein.
Ablauf: in 10 Schritten zur Förderung M1, M2, M4, M5
- Zuerst braucht es den Blick in den Wald. Der Förderwerber holt sich Informationen zu den Förderungen ein und ermittelt förderungstaugliche Waldflächen.
- Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit Forstberater.
- Gemeinsame Besichtigung der Waldflächen: Der Förderwerber und der Forstberater begehen die Fläche, erheben das Flächenausmaß und weitere wichtigen Parameter für die Beantragung der Förderung.
- Der Forstberater übermittelt dem Förderwerber per E-Mail das Beratungsprotokoll, den Lageplan und wenn notwendig eine Shape File.
- Der Förderwerber stellt den Online Antrag. Der Förderwerber muss im Zuge der Antragserststellung die erhaltenen Unterlagen (Beratungsprotokoll, Lageplan und Shape File) hochladen.
- Nach erfolgreichem Absenden des Online-Antrages erhält der Förderwerber eine Bestätigungsmail zugesendet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Förderwerber mit der Durchführung der Maßnahme auf eigenes Risiko beginnen (Achtung auf Datum Beginn und Ende: Jedes Bestelldatum und Rechnungsdatum bzw. Datum der Eigenleistungsaufzeichnung oder Dienstleistung muss sich im angegebenen Zeitraum befinden)
- Das darauffolgende Bewilligungsschreiben (wird per E-Mail zugesendet) enthält die Zusage oder die Ablehnung der Förderung.
- Nach vollendeter Durchführung der Maßnahme kommt es zur Stellung des Zahlungsantrages. Hier müssen alle erforderlichen originalen Bestellungen, Rechnungen, Eigenleistungsaufzeichnungen bzw. Aufzeichnungen von Dienstleistungen vorgelegt werden.
- Nach Kontrolle der geforderten Unterlagen und Daten durch die Förderabwicklungsstelle, erfolgt die Auszahlung der Förderung durch die AMA.
- Der Förderwerber ist verpflichtet, alle die Förderung betreffenden Aufzeichnungen und Unterlagen 10 Jahre ab Ende des Jahres der Auszahlung der Förderung sicher und überprüfbar aufzubewahren
Antragsstellung M3
Die Antragsstellung der Abgeltung der Borkenkäferschäden (Maßnahme M3) erfolgt ausschließlich online über die AMA, wofür eine Betriebsnummer und die Zugangsdaten zu eAMA erforderlich sind.
Abgegolten werden Schäden verursacht durch den Borkenkäfer aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 durch eine Ausscheidung von Katastralgemeinden. Die Liste der Katastralgemeinden finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW).
Entschädigt werden Waldflächen einer Katastralgemeinde mit einem Mindestschadanteil von 3 % der Gesamtwaldfläche. Die Schadflächen werden vom Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) mittels Satellitenbilder festgestellt und ausgewertet.
Weiterführende Links und Ansprechpartner
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Waldfonds finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter www.noe.lko.at à Waldfonds und Forstförderung.
Für weitere Auskünfte zum Waldfonds stehen Ihnen ebenso der zuständige Forstsekretär der Bezirksbauernkammer, der Bezirksförster oder die Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich zur Verfügung.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Maßnahme 2 Förderungen für die Entwicklung klimafitter Wälder
In Österreich gibt es rund 145.000 KleinwaldbesitzerInnen, von denen viele keinen forstlichen Background haben und häufig schwierig zu erreichen sind. Die runderneuerte und in neuem Design erstrahlende Serviceplattform „klimafitter Wald“ nimmt sich dieses Problems an und stellt neben Informationsmaterialien wie etwa der Baumartenampel zur Evaluierung der Eignung einer Baumart an einem spezifischen Standort auch eine Beratersuche zur Verfügung, die die einen Überblick über die regional verfügbaren Beratungsinstitutionen gibt. Bezüglich detaillierter Informationen und etwaigen Veranstaltungen des Bundesforschungszentrums für Wald wenden Sie sich bitte an Frau Anna-Maria Walli.
Auch hier gibt es wieder eine entsprechende Förderung des BMLRT, die ebenfalls mit Anfang Februar dieses Jahres gestartet wurde. Der mit 350 Millionen ausgestattete Waldfonds bietet in Maßnahme 2 Förderungen für die Entwicklung klimafitter Wälder und damit dem Erhalt eines widerstandsfähigen und standortsangepassten Waldes an. Weitere Infos und Förderbedingungen finden Sie unter www.waldfonds.at.